Häufige Fragen zur BAFA-Förderung
Was fördert die BAFA bei Fenstern und Haustüren?
Die BAFA fördert den Austausch alter Fenster und Haustüren durch energieeffiziente Produkte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderquote beträgt 15 % der förderfähigen Investitionskosten.
Wichtig: Die Auftragserteilung muss vor der Antragstellung erfolgen.
Hat sich die Förderung 2026 geändert? Gilt der iSFP-Bonus noch?
Ja, seit dem 21. Juli 2026 gilt der iSFP-Bonus (+5 % Förderung) nur noch, wenn das gesamte förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 Euro beträgt. Für kleinere Fensteraustausch-Projekte entfällt der Bonus. Dann gilt die Grundförderung von 15 %.
Für umfangreiche Sanierungen mit einem Gesamtvolumen über 30.000 Euro lohnt sich die Beauftragung eines Energieberaters zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) weiterhin: Der maximale Zuschuss steigt dann auf bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit.
Muss ich für die BAFA-Förderung einen Energieberater beauftragen?
Für die Grundförderung (15 %) beim Austausch von Fenstern und Haustüren als Einzelmaßnahme ist in der Regel kein Energieberater erforderlich. HÖHBAUER übernimmt die technische Dokumentation für den Antrag. Wenn Sie einen iSFP-Bonus nutzen möchten, ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) zur Erstellung des Sanierungsfahrplans Pflicht. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne den Kontakt zu einem zugelassenen Energieberater in Ihrer Region her.
Muss ich den BAFA-Antrag selbst stellen?
Nein, HÖHBAUER übernimmt die gesamte Antragstellung für Sie. Von der Prüfung der Förderberechtigung bis zur Einreichung des Antrags kümmern wir uns um alle Unterlagen und die Kommunikation mit den Behörden. Sie müssen lediglich Ihre Zustimmung geben und ein paar Dokumente bereitstellen.
Wie lange dauert die BAFA-Förderung?
Nach der Antragstellung dauert es in der Regel 4 bis 8 Wochen, bis der Förderbescheid vorliegt. Erst danach können wir mit der Produktion Ihrer Fenster beginnen und einen Montagetermin vereinbaren. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Verwendungsbestätigung.
Welche technischen Anforderungen müssen Fenster und Haustüren für die BAFA-Förderung erfüllen?
Für Fenster gilt ein Wärmedurchgangskoeffizienzt von Uw ≤ 0,95 W/(m2K). Dieser Wert wird in der Praxis nur durch dreifachverglaste Fenster erreicht - eine Zweifachverglasung erfüllt die Anforderungen nicht. Für Haustüren muss der U-Wert ≤ 1,3 W/(m2K) betragen. HÖHBAUER prüft im Beratungsgespräch, welche Produkte aus unserem Sortiment die BAFA-Anforderungen erfüllen und stellt Ihnen die erforderlichen technischen Nachweise für den Antrag zur Verfügung.
Gilt die Förderung auch für Mietwohnungen?
Ja, die BAFA-Förderung ist auch für Eigentümer von Mietobjekten möglichen. Der Antrag wird vom Gebäudeeigentümer gestellt. Mieter können grundsätzlich keine BAFA-Förderung beantragen.
Was kostet der HÖHBAUER Fördermittelservice?
Ab einem Auftragsvolumen von 10.000 Euro ist der Service vollständig kostenlos. Bei kleineren Aufträgen fällt eine Servicepauschale von 250 Euro (ab 5.000 Euro Auftragsvolumen) bzw. 500 Euro (unter 5.000 Euro Auftragsvolumen) an.