Mit neuen Fenstern den Klimaschutz unterstützen

Wer und was wird gefördert?

Als Haus- und Wohnungseigentümer können Sie jetzt 20% Ihrer Investitionskosten für neue Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie Haustüren zurückbekommen. 

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

  • Ihr Gebäude ist älter als 10 Jahre
  • Sie nutzen das Gebäude oder die Wohnung selbst zu Wohnzwecken 
  • die Arbeiten werden durch ein Fachunternehmen durchgeführt
  • Uw 0,95 W/m²K oder besser für Fenster, Balkon- und Terassentüren
  • Uw 1,3 W/m²K oder besser für Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung (Schallschutz)
  • Ud 1,3 W/m²K oder besser für Außentüren
  • Der U-Wert der Außenwand muss kleiner sein als der Uw-Wert der neu eingebauten Fenster und Türen

 

Rückerstattung

Den Antrag können Sie selbst einfach über die jährliche Einkommenssteuererklärung stellen. Die 20% Rückerstattung (Steuerermäßigung) verteilt sich auf 3 Jahre und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Im Jahr der energetischen Maßnahmen: 7% auf die Aufwendung (max. 14.000€)
  • Im folgenden Jahr: 7% auf die Aufwendungen (max. 14.000€)
  • Im dritten Jahr: 6% auf die Aufwendungen (max. 12.000 €)
  • Insgesamt also 20%, maximal jedoch 40.000 €

Beispiel

Familie Müller bekommt für ihr Einfamilienhaus Baujahr 1998 zehn neue Fenster mit 3-fach Verglasung, eine Rollladenerneuerung sowie eine neue Haustüre. Die Auftragssumme beläuft sich auf 14.500€ inkl. MwSt. und Montagekosten. Insgesamt kann Familie Müller eine Rückerstattung in Höhe von 2.900€ (20%) erwarten.