Als Haus- und Wohnungseigentümer können Sie jetzt 20% Ihrer Investitionskosten für neue Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie Haustüren zurückbekommen.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
- Ihr Gebäude ist älter als 10 Jahre
- Sie nutzen das Gebäude oder die Wohnung selbst zu Wohnzwecken
- die Arbeiten werden durch ein Fachunternehmen durchgeführt
- Uw 0,95 W/m²K oder besser für Fenster, Balkon- und Terassentüren
- Uw 1,3 W/m²K oder besser für Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung (Schallschutz)
- Ud 1,3 W/m²K oder besser für Außentüren
- Der U-Wert der Außenwand muss kleiner sein als der Uw-Wert der neu eingebauten Fenster und Türen